Die S7-Verlängerung: Wolfratshausen – Geretsried Süd

Die Verlängerung der Linie S7 ist für jede*n Wolfratshauser Bürger*in ein Begriff. Lange Zeit wurden die Vor- und Nachteile der Maßnahme diskutiert und im Jahre 2012 ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren eröffnet.

Der Ausbau der Strecke ist ein Großprojekt der Deutschen Bahn, jedoch werden die Bürger*innen der betroffenen Städte bei diesem Amtsverfahren in besonderer Weise berücksichtigt. Nach der ersten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Jahr 2013, wurden einige Umplanungen vorgenommen. Nun liegt eine erste Tektur der Planunterlagen vor.

Zu allererst: Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Grundsätzlich ist damit ein Verwaltungsverfahren gemeint. Um alle Betroffenen über das geplante Vorhaben zu informieren und sicherzustellen, dass allen öffentlichen und privaten Interessen Rechnung getragen wird, ist ein behördliches Verfahren, das sogenannte Planfeststellungsverfahren, gesetzlich vorgeschrieben, in dem die einzelnen Belange gegeneinander und untereinander abgewogen werden.  Der Prozess lässt sich grob in drei Phasen unterteilen:

Die erste Phase beinhaltet grundsätzlich die Planung. Das bedeutet in diesem Fall, dass die Deutsche Bahn als Vorhabenträger beispielsweise notwendige Untersuchungen und Pläne erstellt, die für die Planungsphase bedeutsam sind.

Die zweite Phase, in der sich das Vorhaben der S7-Verlängerung derzeit befindet, nennt man Anhörungsphase. Die Unterlagen wurden vom Eisenbahnbundesamt (EBA) als Genehmigungsbehörde an die Anhörungsbehörde weitergereicht. Das ist in diesem Fall die Regierung von Oberbayern.

Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem zweiten Abschnitt, ist die öffentliche Auslegung des Vorhabens, bei dem Bürger*innen dieses einsehen können. In diesem Fall sind die Planfeststellungsunterlagen bei der Stadt Wolfratshausen, Stadt Geretsried und Gemeinde Königsdorf ab Montag, den 10.02.2020, öffentlich zugänglich.

Die Anhörungsphase beinhaltet auch die Möglichkeit, dass Sie als Betroffene Ihre Einwände vorbringen und argumentieren können. Die sogenannte vierwöchige Einwendungsfrist hinsichtlich der S7-Verlängerung gilt sowohl für die Bürger*innen als auch die Interessenverbände. Sie beginnt ab dem 09.03.2020 und endet am 09.04.2020. Die Einwendungen dürfen sich jedoch nur auf die im Rahmen der 1. Tektur erfolgten Änderungen der Planunterlagen beziehen. Dies bedeutet, Einwendungen kann erheben, wer durch die Tektur in seinen Belangen erstmals oder stärker berührt wird. Einwendungen, die bereits im ersten Anhörungsverfahren im Jahre 2013 erhoben wurden, bleiben bestehen.

Außerdem sind hierbei Erörterungstermine berücksichtigt, die nach Bekanntgabe der Stadt Wolfratshausen im Januar stattfanden.

Die letzte Phase des Planfeststellungsverfahrens betrifft die Genehmigung. Nach einer Prüfung der Unterlagen, aber auch der Stellungnahmen seitens der Deutschen Bahn, der Bürger*innen und Interessenverbände, erfolgt der sogenannte Planfeststellungsbeschluss durch das EBA, gegen den wiederum im letzten Schritt noch geklagt werden kann.

So weit, so gut: Welche Angebote können die Wolfratshauser Bürger*innen wahrnehmen?

Zusätzlich zu der Einsicht der Planfeststellungsunterlagen im Rathaus Wolfratshausen, gibt es die Möglichkeit die Unterlagen hier online einzusehen. Außerdem können Sie auch die angebotenen Bürgersprechstunden ebenfalls im Rathaus Wolfratshausen wahrnehmen:

Donnerstag, 13.02.2020: 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag, 20.02.2020: 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag, 27.02.2020: 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag, 05.03.2020: 14:00 bis 18:00 Uhr

Da ab Montag, den 09.03.2020, die vierwöchige Einwendungsfrist beginnt, werden hier ebenfalls die Ansprechpartner der Deutschen Bahn im Rathaus Wolfratshausen Termine anbieten:

Donnerstag, 12.03.2020: 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag, 26.03.2020: 14:00 bis 18:00 Uhr (Aufgrund des Ausbruchs des Covid-19 entfällt diese Bürgersprechstunde. Jedoch sind die jeweiligen Ansprechpartner laut Angaben der Deutschen Bahn unter verlaengerung-S7@deutschebahn.com erreichbar)

Zum Weiterlesen

Alle weiteren Informationen, wie zum Beispiel auch die Planungen zu der Verlängerung und eine Kurzbeschreibung des Projektes der Deutschen Bahn Bahn, finden Sie hier.

Die Stadt Wolfratshausen hält Sie bei dem Vorhaben ebenfalls auf dem Laufenden. Bitte folgen Sie dazu diesem Link.

 

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