Kitaschließungen und Hilfsangebote für die Eltern

Zu den Maßnahmen der Eindämmung der Coronavirus-Infektionen (Covid-19) gehört auch die Schließung diverser Einrichtungen. Davon sind auch die Wolfratshauser Kindertagesstätten betroffen.

In Verbindung mit der reduzierten Betreuungsmöglichkeit und oftmals auch mit der aktuellen Arbeitssituation der Eltern, kamen in den vergangenen Tagen einige Fragen zu der Gebührenregelung auf, die im folgenden Beitrag beantwortet werden sollen.

Zusätzliche Aktualisierung (Stand 21.04.2020)

Ab Mai 2020 wird zunächst auf die Abbuchungen der Gebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen verzichtet. Die Grundlage hierfür ist die entsprechende Entscheidung der Landesregierung Bayern.

Was bedeutet die Gebührenpflicht?

Für die stadteigenen Kindertagesstätten besteht aufgrund der entsprechenden Regelungen in den städtischen Satzungen eine Gebührenpflicht. Jedoch versuchen wir durch eine Stundungsregelung soziale Härten zu vermeiden.

Grundsätzlich richtet sich die Entrichtung der Kindergartengebühren nach den Betreuungsverträgen der einzelnen Träger. Die Stadt Wolfratshausen hat daher keinen Einfluss inwieweit eine Gebührenzahlung aufgrund der Kitaschließungen ausgesetzt werden kann.

Was mache ich, wenn ich nun Kurzarbeitergeld erhalte oder mein Einkommen wegfällt?

Aufgrund der Corona-Krise werden einige Menschen in der Kurzarbeit beschäftigt oder sind mit dem Wegfall des Einkommens konfrontiert. Hier fallt ihr möglicherweise unter eine bestimmte Einkommensgrenze und habt ferner die Möglichkeit die gesamten Beiträge oder einen Teil der Gebühren übernehmen zu lassen.

In diesem Fall erhaltet ihr alle nötigen Informationen und Anträge beim Jobcenter bzw. beim Amt für Jugend und Familie in Bad Tölz.

Außerdem gibt es seit 01.01.2020 einen Beitragszuschuss für Krippenkinder in Höhe von 100 Euro pro Monat. Dieses Unterstützungsangebot kann bei der Familienkasse beantragt werden.

Wer kann eine Notbetreuung in Anspruch nehmen?

Die Kinder aller in der Verordnung aufgenommenen Personengruppen (sogenannte systemrelevante Berufe), dazu gehören beispielsweise Ärzt*innen, Pflegekräfte, Beschäftigte der Lebensmittelbranche etc., können die Möglichkeit einer Notbetreuung wahrnehmen. In diesem Fall könnt ihr euch bei eurer jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung informieren.

Danke für das entgegengebrachte Verständnis in dieser außergewöhnlichen Situation.

Bleibt gesund und lasst euch nicht entmutigen.

Habt ihr noch weitere Fragen?

Ihr habt noch offene Fragen zu den Gebühren von Kindergarten, Kinderkrippe oder -Hort? Dann kontaktiert bitte Herr Martin Melf telefonisch (08171-214 120) oder per Mail (martin.melf@wolfratshausen.de).

Zum Weiterlesen

Habt ihr schon den Blogartikel zu den aktuellen Hilfsangeboten in der Stadt Wolfratshausen gelesen? Wenn nein, hier gelangt ihr direkt zu dem Beitrag.

Warum der Kinderflößerpfad von zuhause aus genauso gut zu entdecken ist, lest ihr hier.

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